Parken an Ladesäulen: was erlaubt ist und was kostet

Zwei Ärgernisse, zwei verschiedene Regelwerke: der Verbrenner auf dem Ladeplatz und das längst volle Elektroauto, das nicht wegfährt. Das erste ist Verkehrsrecht, das zweite Vertragsrecht.

Der Verbrenner auf dem Ladeplatz

Ladeplätze im öffentlichen Verkehrsraum sind durch Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen gewidmet – üblicherweise „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“. Wer dort ohne Berechtigung steht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann abgeschleppt werden. Die Höhe des Verwarngelds und die Abschlepppraxis setzt die Kommune fest, sie unterscheidet sich erheblich.

Auf privatem Grund – Supermarktparkplatz, Parkhaus, Firmengelände – gilt kein Verkehrsrecht, sondern Hausrecht. Dort entscheidet der Betreiber, und der lässt in der Regel ebenfalls abschleppen.

Das vollgeladene Elektroauto

Hier greift keine Straßenverkehrsordnung, sondern der Ladetarif: die Blockiergebühr. Sie fällt je angefangener Minute an, sobald der Ladevorgang beendet ist und das Fahrzeug stehen bleibt – meist nach einer Karenzzeit von einer oder vier Stunden, oft mit Tagesobergrenze.

An Schnellladern greift sie früher und ist höher als an Wechselstromsäulen. Das ist beabsichtigt: Ein Schnellladepunkt, an dem jemand acht Stunden steht, ist für alle anderen verloren.

Und das eigene Verhalten?

Die Ladekurve liefert das Argument gleich mit: Über 80 Prozent lädt fast jedes Fahrzeug so langsam, dass das Weiterladen für den Fahrer wenig und für die Warteschlange viel bedeutet. Auf der Langstrecke ist früher weiterfahren fast immer die schnellere Wahl.