Schnellladepunkt
Ladepunkt mit einer Leistung von mehr als 22 kW; in der Praxis Gleichstromladen ab 50 kW.
In der Praxis
Die Abgrenzung stammt aus der Ladesäulenverordnung und wird auch im Register verwendet. Sie erklärt, warum eine 43-kW-AC-Säule dort als Schnelllader geführt wird, obwohl sie sich beim Laden nicht so anfühlt.
Verwandte Begriffe
Datengrundlage: Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur, Stand 28. Juli 2026 (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.