Plug & Charge
Verfahren nach ISO 15118, bei dem sich Fahrzeug und Ladepunkt kryptografisch authentifizieren und der Ladevorgang ohne Karte startet.
In der Praxis
Einstecken genügt, die Abrechnung läuft über den hinterlegten Vertrag. Voraussetzung sind ein geeignetes Fahrzeug, ein geeigneter Ladepunkt und ein Anbieter, der es unterstützt – noch nicht selbstverständlich, aber im Register zunehmend gemeldet.
Verwandte Begriffe
Datengrundlage: Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur, Stand 28. Juli 2026 (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.