Ladesäulenverordnung (LSV)
Bundesverordnung über technische Mindestanforderungen an öffentlich zugängliche Ladepunkte und deren Anzeige.
In der Praxis
Aus ihr folgen zwei Dinge, die im Alltag zählen: die Pflicht zu Typ-2- beziehungsweise CCS-Anschlüssen und die Pflicht, punktuelles Laden ohne Vertrag zu ermöglichen. Sie ist auch der Grund, warum es das Register überhaupt gibt.
Verwandte Begriffe
Datengrundlage: Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur, Stand 28. Juli 2026 (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.