Glossar

Eichrecht

Regelwerk, das eine nachvollziehbare und geeichte Messung der abgegebenen Energie an öffentlichen Ladepunkten vorschreibt.

In der Praxis

Für Kundinnen und Kunden heißt das: Auf der Rechnung müssen Zählerstände stehen, die sich überprüfen lassen. Ältere Säulen wurden dafür nachgerüstet oder abgebaut. Wer nach Zeit statt nach Energie abrechnet, umgeht das Problem – zulasten der Vergleichbarkeit.

Verwandte Begriffe

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Datengrundlage: Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur, Stand 28. Juli 2026 (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.